Lieber Interessent,
wir freuen uns, dass Sie auf unser Unternehmen aufmerksam geworden sind. Hier haben wir für Sie wichtige Informationen und Fragen um Ihren Kauf eines Waffenschrankes zusammengestellt, um Sie über Sachverhalte aufzuklären, die für Sie bislang nicht von Interesse waren, für eine Kaufentscheidung aber unabdingbar sind. Denn "mal eben irgendeinen billigen Waffenschrank gekauft" ist in vielen Fällen eine falsche Wahl, die Sie schon nach kurzer Zeit als Fehlentscheidung sehen werden.
Starten wir mit einfachen Frage.
Frage 1: Welche Sicherheitsanforderung muss mein neuer Waffenschrank erfüllen?
Antwort:
Die Antwort liefert das Gesetz, hier im Link die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) in § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition:
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Widerstandsgrad N/0 nach EN1143-1, bis 200 kg Schrankgewicht: Langwaffen: unbegrenzt; Kurzwaffen: max. 5; Munition: unbegrenzt.
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Widerstandsgrad N/0 nach EN1143-1, ab 200 kg Schrankgewicht: Langwaffen: unbegrenzt; Kurzwaffen: max 10; Munition: unbegrenzt
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Widerstandsgrad I nach EN 1143-1: Langwaffen: unbegrenzt; Kurzwaffen: unbegrenzt; Munition: unbegrenzt
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In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude* dürfen NUR bis zu drei Langwaffen**, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf NUR in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.
(Nicht unerwähnt bleiben soll hier die ultimative Möglichkeit der Aufbewahrung von Waffen in einem geeigneten Waffenraum, diese Betrachtungen führten hier etwas zu weit, bei Interesse an einer solchen Lösung sprechen Sie uns bitte über das Kontaktformular an.)
* nicht dauernd bewohntes Gebäude: Jagdhütte, Zweitwohnsitz, Feldscheune, Nebengebäude wie Stall, Schuppen, Remise.
Sonderfall Garage: Eine Garage ist zweckbestimmt zum Abstellen von Fahrzeugen und dessen Zubehör (Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, es gibt keine Landesbauordnung in Deutschland, die diese Zweckbestimmung nicht enthält). Alles andere als Fahrzeug, also auch Waffenschrank etc. ist eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (damit wird die Garge zum Wirtschaftsraum und ist dann offiziell keine Garage für Fahrzeuge mehr - hier ist zu beachten, ob die baurechtlich benötigte Anzahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge tangiert ist), wir empfehlen dringend, diese Nutzungsänderung unbedingt vor dem Aufstellen eines Waffenschrankes beim Bauamt durchführen zu lassen, oder einen anderen geeigneteren Aufstellort vorzuziehen.
** im Umkehrschluss: KEINE Kurzwaffen, KEINE Munition.
Frage 2: Für welches Schloss sollte ich mich entscheiden?
Antwort:
Es sind drei verschiedene Schlosssysteme verfügbar:
1: Doppelbartschloss mit Schlüsseln:
Vorteile:
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günstigstes Schlosssystem
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einfachste Handhabung.
Nachteile:
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Risiko eines Schlüsselverlusts: bei Schlüsselverlust muss das Schloss "unverzüglich" ersetzt werden, um das geforderte Sicherheitsniveau wieder zu erlangen.
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Risiko einer mechanischen Beschädigung des Schlüssels: Teile vom Schlüsselbart können bspw. bei Sturz abbrechen, dadurch Funktionsstörung.
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Aufbewahrung des Schlüssels: mindestens ebenso heikel wie die generelle Schlüsselaufbewahrung: dauerhaft "am Mann" tragen ist zulässig, das beliebte "im Haus verstecken" oder in einem billigen Kleintresor mit Zahlenschloss aufbewahren gilt als nicht ausreichend gesichert (Urteil Oberverwaltungsgericht NRW Münster vom 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) und kann erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Ersatzschlüssel im Waffenschrank aufbewahren ist völlig idiotisch, weil man ja nicht rankommt, wenn man ihn benötigt.
2: Mechanisches Zahlenschloss:
Vorteile:
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kein Schlüssel kann abbrechen oder in Verlust geraten
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gefundener versteckter Schlüssel kann nicht von unberechtigten Dritten benutzt werden
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eigener Code programmierbar, theoretisch 800.000, praktisch ca. 460.000 verschiedene Codes
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Langlebigkeit durch robuste und langjährig bewährte Mechanik
Nachteile:
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Programmierung nicht einfach zu verstehen und durchzuführen
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tägliche Bedienung sehr unbequem durch zwingend penible zeitaufwändige Einstellvorgänge
- kann mit sog. "Dialern" einfacher geöffnet werden, da wesentlich weniger praktische Codes gefunden werden müssen
- kann von erfahrenen Manipulateuren mitunter innerhalb weniger Minuten geöffnet werden
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Code kann vergessen werden, dann Behältnis nicht mehr zu öffnen
- wesentlich höhere Montagekosten in der Fertigung sowie nur noch sehr schwache Nachfrage führen über kurz oder lang zu höheren Preisen und damit zu noch geringerer Nachfrage, so dass eine gänzliche Auslistung dieser Schloßart aus vielen Zertifikaten bereits vollzogen ist bzw. in Kürze zu erwarten ist
3: Elektronisches Zahlenschloss:
Vorteile:
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kein Schlüssel kann abbrechen oder in Verlust geraten
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Schlüssel kann nicht von Dritten benutzt werden
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eigener Code programmierbar, echte 1 Million Möglichkeiten
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Ersatzcode programmierbar (Testamentscode - kommt man selbst immer ran!)
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einfachste Programmierung und Bedienung
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keine feste mechanische Verbindung von aussen.
Nachteile:
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wiederkehrende Kosten durch Batterietausch (ca. 1x pro Jahr, Alkaline Batterie ca. 8-9 Euro)
Zu beachten ist WaffG §36 Abs. 5 Punkt 2: Die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme kann durch Anordnung festgelegt werden. Nachrüsten ist nicht nur erheblich teurer wie gleich mitbestellen, sondern hierbei sind GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN zu beachten, bei Nichtbeachtung drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen, da dies den Verlust der Eigenschaft als zulässiges Aufbewahrungsbehältnis von Waffen zur Folge haben kann! Wegen der Aktualität erfogt hierüber in Kürze ein neuer Sachvortrag, den wir dann hier verlinken werden. Aufgrund der beschriebenen Problematik der schlüssig sicheren Schlüsselaufbewahrung empfiehlt sich daher, einen neuen Waffenschrank grundsätzlich mit einem Zahlenschloss auszurüsten, wobei dessen Art den persönlichen Wünschen und Neigungen überlassen ist.
Frage 3: Der günstigste Schrank tut es ja dann auch, ich habe ja weitere Ausgaben?!
Antwort:
Die meisten billigen Waffenschränke haben sehr oft enorme Probleme bei Qualität und insbesondere Nutzbarkeit, und gerade der Nutzen sollte bei einem solchen Produkt mehr Aufmerksamkeit geniessen. Die qualitativen Unterschiede verschiedener Modelle zeigen wir Ihnen in unserem Waffenschranktest.
Das Dilemma des billigen Waffenschrankes:
Noch gravierender ist die Frage der Nutzbarkeit. Dadurch, dass man erst einem Waffenschrank kaufen muss, um die Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung nachzuweisen, bevor man sein Bedürfnis bei der Waffenbehörde anmelden kann, vergeht doch einige wertvolle Zeit, bis man dann die erste eigene Waffe übernehmen und verwahren kann.
Die waffenrechtliche Vorgabe lautet also: erst der Schrank, dann die Waffe.
Und erst, wenn die erste Waffe in Ihr neues Heim einzieht, zeigt sich, ob ein Waffenschrank ohne Einschränkungen nutzbar ist. Dann ist es aber für eine Rückgabe oftmals zu spät, der Schrank müsste entankert, verpackt und zurücktransportiert werden, die Waffe derweil rechtssicher untergebracht und dies mit der Waffenbehörde abgestimmt werden, viel Zeit, viel Rennerei, viel Kosten, die man sich hätte ersparen können. Oder man behält den Fehlkauf und ärgert sich zeitlebens über die Nutzungseinschränkungen.
Hersteller von Waffenschränken erzeugen einen Kaufanreiz mit in der Angabe der Anzahl der einzustellenden Waffen, je mehr hier angegeben wird, desto besser wird das Preis-Leistungsverhältnis durch den Käufer zunächst eingestuft. Händler wie Hersteller (Anekdote: wir hören oft: "wir haben einen HÄNDLERNAME-Tresor". Nur der Händler hat selber noch nie einen Tresor gebaut und verkauft solche Ware wie Grassamen oder Waschmaschinen, die er eigentlich gar nicht richtig kennt) kennen zwar das Problem, wollen aber egal was verkaufen, und deshalb schweigt man sich über "Probleme" lieber aus oder, noch schlimmer, negiert sie bewusst. In solchen Fällen: lieber Hände weg.
Viele Hersteller arbeiten mit einem zweifelhaftem Trick: Sie orientieren sich an einem einfachen Gewehr, meistens ein Karabiner, ohne jegliche Aufbauten wie Zieloptiken oder Nachtsichttechnik, bauen dort oft sogar noch den Verschlußkopf aus und ermitteln damit das Maß, was eine solche Waffe sowohl in der Breite, also dem Abstand von einer zur nächsten Waffe, wie auch in der Tiefe, also dem Abstand ab Oberkante Lauf bis zur Tresorinnenwand, benötigt. Schauen Sie sich auch die Fotos der angebotenen Modelle genau an, oftmals erkennen Sie auf den ersten Blick, dass es sich dabei um Fotomontagen oder aktuell KI-Bilder handelt. Sie denken, Sie sehen "Gewehre", sorgsam aufgereiht, aber es sind oft alles nur Computeranimationen, die Ihnen vorgaukeln, dass da ganz viele Waffen reinpassen und damit Sie nicht auf die Idee kommen, diesbezügliche Fragen vor einem Kauf zu stellen. (Quelle: eigenes Wissen unseres Geschäftsführers als ehemaliger leitender Mitarbeiter in einem Tresorherstellerwerk)
Solche Waffenschränke sind dann für einen Schiessbudenbesitzer ideal, aber ein Jäger oder Sportschütze wird solche Waffen nicht benutzen, sondern seine Waffen für seinen Zweck optimieren und eher mit modernen optischen Zielsystemen ausstatten. Reversible Systeme sind zwar erhältlich, jedoch werden moderne Optiken regelmäßig fest an der Waffe montiert, da reversiblen Systeme stets ein wenn auch nur geringes Spiel bieten, was aber zu Ungenauigkeiten bei der Schussabgabe führt und ofmals einige Justierarbeiten und Probeschüsse zur Folge haben wird. (Quelle: Fragen Sie einfach Ihren Büchsenmacher)
Eine solche Ungenauigkeit ist bei einer Entfernung zum Ziel von einem Meter eher unerheblich, auf 50 oder 60 Meter Entfernung kann dies statt eines Blattschusses jedoch einen Krellschuss bedeuten - mit viel Leid für das Stück und einer wie auch immer verlaufenden aufwändigen Nachsuche für den Waidmann. (Vielen Dank an Herrn Fischlein, seit über 30 Jahren erfahrener Berufsjäger im Bayerischen Jagdverband, für die detaillierten Erläuterungen)
Die feste Montage wird also bevorzugt, um die die optischen Systeme nicht neu justieren und somit die Waffe nicht vor jedem neuen Gebrauch wieder einschiessen zu müssen. Dieses Wissen bedeutet:
Die Waffe allein bestimmt also nicht das benötigte Maß, sondern alles, was zusätzlich an die Waffe angebaut ist bzw. von ihr absteht, also Optiken, Kammerstängel usw. Beispiel: eine Standardbüchse wie die Blaser R8 hat ohne Anbauten und mit ausgebautem Verschluß eine Breite von ca. 45mm und eine Aufbauhöhe vom Horn des Hinterschafts bis zur Oberkante des Laufs von ca. 130mm. Damit passt diese Waffe in jeden handelsüblichen Waffenschrank. Mit montierter 56er Zieloptik benötigt dieselbe Waffe jedoch ca. 62mm in der Breite und gute 200mm in der Tiefe als Stellfläche, und da sind die meisten handelsüblichen Waffenschränke an ihrer Grenze oder schon komplett aus dem Spiel.
Reden kann man viel, daher schauen wir uns dazu einmal ein Beispielfoto an, welches die Veränderung dieser Maße beschreibt und verdeutlicht:

. Die untere rote Linie befindet auf "Oberkante Lauf" und ist beim Einstellen in den Waffenhalter der Teil der Waffe, der am nächsten zur Rückwand steht.