Waffenschrank verankern ?
Unser heutiges Thema richtet sich an alle Waffenbesitzer mit der Fragestellung:
MUSS ICH MEINEN WAFFENSCHRANK VERANKERN ?
Aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben für den Waffenbesitz in Deutschland ist in Betroffenenkreisen vielfach ein Opportunismus vorhanden, der eine sachliche Diskussion oftmals unterbindet. Die emotionale Diskussion, wo etwas ganz explizit im Gesetzestext zu finden ist, und dann warum jemand etwas nicht tun möchte oder tun kann, führt zu keinem rechtlich klaren Ergebnis, weder für den Nutzer, noch für die Behörden, die in letzter Zeit sich vermehrt an die freundlichen Empfehlungen der nachstehend zitierten Beratungsbroschüre anlehnen.
Ein Urteil, wie es jüngst zur Frage der korrekten Schlüsselaufbewahrung vom Oberverwaltungsgericht in Münster beispielhaft getroffen wurde, gibt es zu dieser Frage (noch) nicht und auch in Gesetzestexten findet sich keine konkrete Vorschrift, was diese Diskussionen gerade erst ermöglicht.
Als Ergebnis bleibt die Feststellung: Sie allein sind für Ihr Konzept der sicheren Verwahrung Ihrer Waffen verantwortlich. Allerdings ist aus der Broschüre der "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes" (polizeilichen Beratungsstellen), Ausgabe 04/2025, welche im gesamte Bundesgebiet als Empfehlung für Waffenbesitzer frei erhältlich ist und die viele lokale Waffenbehörden als Leitfaden handhaben, folgender Wortlaut zu dieser Frage zu entnehmen, Zitat:
"Wertbehältnisse unter 1000 kg nach DIN EN 1143-1 sind für eine Verankerung vorgerüstet. Deshalb empfiehlt die Polizei eine Verankerung gemäß Herstellerangaben. Die Montageanleitung bzw. die Verarbeitungshinweise für das Befestigungsmittel sind zu beachten. Ziel sollte eine Befestigung sein, die einer Zugbeanspruchung von 10 kN standhält (entspricht ca. 1000 kg), z.B. auch mit Klebebefestigung mittels Injektionsmörtel."
Für die von uns angebotenen Artikel gilt in Absprache mit den Herstellern der Waffenschränke wie folgt:
unsere angebotenen Artikel sind mit Befestigungsbohrungen vorgerüstet. Art und Anzahl können variieren und entnehmen Sie der Artikelbeschreibung.
Dazu liefern unsere jeweiligen Hersteller Befestigungsmaterial mit, welches in Art, Anzahl und Wirkungsweise dem geprüften Baumuster und dessen Sicherheitskonzept entspricht, und bei fachgerechter und vollständiger Verankerung mit diesem Befestigungsmaterial wird der zertifizierte Widerstandsgrad garantiert. Sind beispielsweise sechs Verankerungsbohrungen im Schrank vorhanden und vierfaches Befestigungsmaterial, ist es ausreichend, den Schrank mit den vier Befestigungsbolzen an vier Verankerungspunkten nach Wahl zu verankern. Klares Statement unserer Hersteller nach Rücksprache mit den jeweiligen Zertifiuierungsstellen: auch die Verankerung ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und bei nicht erfolgter Verankerung wird der ausgewiesene Widerstandsgrad nicht erreicht.
Verwenden Sie aufgrund örtlicher Bedingungen anderes Befestigungsmaterial, obliegt Ihnen der Nachweis, dass dieses Befestigungsmaterial dem mitgeliefertem Befestigungsmaterial mindestens gleichwertig ist, wobei die vorzitierte Aussage aus der polizeilichen Beratungsbroschüre bereits Argumente bezüglicher chemischer Varianten ermöglicht.
FAQ Waffenschrank befestigen:
Wieso verankern, einen Waffenschrank von 200 kg trägt doch keiner weg?
Auch wenn Sie selbst das vielleicht nicht schaffen würden, es gibt Dokumentationen aus Videoüberwachungen, die belegen, dass selbst Tresore mit einem Gewicht von weit über 500kg binnen weniger Minuten weggetragen und verladen worden sind, von nur zwei kräftigen Männern. Die Verankerung verhindert oder zumindest erschwert ein derartiges Unterfangen, Täter geben bei Widerstand eher auf.
Ich muss aber doch nur Waffenschränke unter 200kg verankern?
Diese Regelung betraf Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, welche für die Aufbewahrung von Waffen früher Vorschrift waren. Seit der Einführung des geänderten Waffenrechtes im Jahr 2017 sind diese Modelle nur noch im Bestand zulässig, und für den Bestand gelten natürlich diese Regelungen weiter. Die oftmals zitierten Allgemeinen Aufbewahrungsverordnungen, nach denen sich noch viele Bundesländer richten, sind letztmalig im Jahr 2012 aktualisiert worden. Daher sind darin Vorschriften enthalten, die nicht für die heutzutage vorgeschriebenen Schränke nach EN 1143-1 anzuwenden sind. Hier besteht Nachholbedarf seitens der Gesetzgeber.
Ich kann den Waffenschrank wegen der Fußbodenheizung nicht verankern. Was tun?
Wenn Ihr Schrank lediglich Bodenverankerungsmöglichkeiten bietet, sind diese auch zu benutzen. Insofern ist es wichtig, diesen Aspekt frühzeitig in die Kaufplanung einzubeziehen und ggf. ein Modell zu wählen, was alternativ zusätzlich mit Rückwandbohrungen vorgerüstet ist und an der Wand befestigt werden kann. Ansonsten: eine gute Hilfe ist z.B. eine Wärmebildkamera, die man bei einigen Heizungsunternehmen kurz ausleihen kann und die helfen, den Verlauf der Heizungsstränge zu ermitteln, damit man diese nicht anbohrt. Viele Nutzer schwören auf vollflächige Verklebungen, jedochbestehen hier Bedenken, dass die verklebten Bodenbeläge mit weit weniger Kräften vom Untergrund abzulösen sind wie feste Stahlanker.
Ich möchte das Parkett / die Fliesen nicht anbohren, um den Waffenschrank zu verankern. Was kann ich da tun?
Wählen Sie ein passendes Modell mit Rückwandverankerungsmöglichkeiten.
Kann ich dafür die Rückwand eines zertifizierten Waffenschrankes zur Einbringung weiterer Befestigungspunkte einfach selbst durchbohren?
Nein, dies wäre eine unzulässige Änderung, da dies eine nicht unerhebliche Abweichung des geprüften Baumusters ist. Das führt unmittelbar dazu, dass die Zertifizierung auch dann erlischt, wenn Sie die Plakette nicht aus dem Schrank entfernen. Ein solcher Schrank wäre nachfolgend für Sie wertlos, da Sie dann die Waffen in einem nicht zertifizierten Waffenschrank aufbewahren, was zum Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis führt.
Allerdings besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, zertifizierte Schränke zusätzlich zu den Standardbohrungen mit weiteren Zusatzbohrungen aufrüsten zu lassen, die dann gleichwertig anstelle der Standardbohrungen verwendet werden können. Diese Zusatzbohrungen sind gegen modellabhängigen Mehrpreis gegen Aufpreis möglich, im Bedarfsfall sprechen Sie uns bitte an.
Ich kann den Waffenschrank z.B. wegen Gipskartonplatten nicht in der Rückwand verankern, das hält nicht. Was kann ich da tun?
Leichte Zwischenwände eignen sich nicht zur sicheren Verankerung, denn die Wand ist dafür einfach zu instabil. Hier hilft nur, eine Bodenverankerung oder einen anderen Aufstellort zu wählen.
Ich habe aber keinen anderen Aufstellort für meinen Waffenschrank! Was kann ich da tun?
Bitte stimmen Sie sich mit der für Sie zuständigen Waffenbehörde ab und besprechen Sie die Umstände, denn nur Ihre Waffenbehörde kann mit Ihnen beispielsweise im Rahmen einer Ortsbegehung Sonderlösungen abstimmen, die von Ihnen aber auch abweichende Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise die Installation einer Alarmanlage als Voraussetzung beinhalten können.
Ich habe einen Waffenschrank, der nicht von Ihnen ist. Gelten Ihre Aussagen auch für solche Schränke?
Unsere Hinweise gelten regelmäßig für unsere Produkte. In Fragen zu fremden Produkten wenden Sie sich bitte an den Hersteller / Vertreiber Ihres Produktes und erbitten dort klare und verifizierbare Antworten auf Ihre Fragen.