Tresorraum oder Waffenraum bauen: Klasse 1 EN 1143-1

Waffenraum bauen - Tresorraum bauen

Herzlich willkommen bei GUNSHOME - durchdachte Waffenaufbewahrung in Schrank und Raum.

Waffen sind ja bekanntlich Rudeltiere, sie vermehren sich teils ungehemmt. Hier ein schön zieselierter Drilling aus einer ehrwürdigen Suhler Waffenschmiede, dort ein rares handgefertigtes Einzelstück oder auch einmal der unerwartete Zuwachs durch eine Widmung, Schenkung oder Erbschaft - es gibt viele Gründe, warum der in Vorzeiten einmal angeschaffte und über lange Zeit ausreichende Waffenschrank aus allen Nähten platzt.

Die einfachste Lösung ist natürlich, jetzt den nächsten Waffenschrank zu kaufen. Unsere Waffenschränke der Serie HUNTER bieten Ihnen da auch ein gutes Raumkonzept durch den Einsatz unserer GUN-i-FLEX Waffenhalter, diese sind erhältlich in Klasse 0 EN 1143-1 oder in der Klasse 1 EN 1143-1.

Aber auch eine andere Überlegung könnte in Ihren Gedanken reifen: der Bau eines eigenen Waffenraums.

 

Waffenraum - Tresorraum: wo ist der Unterschied?

Sowohl ein Waffenraum wie auch ein Tresorraum wird durch eine Wertraumtür betreten. Die Waffenbehörden verlangen von dieser Waffenraumtür eine Zertifizierung nach EN 1143-1 und berufen sich auf das WaffR $36. Aber auch die Versicherer verlangen für eine Tresorraumtür eine Zertifizierung nach EN 1143-1, und die berufen sich auf ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Die Unterschiede erschließen sich dann lediglich in den Aufbauten von Boden, Decke und insbesondere Raumwänden. Hier werden mitunter von Versicherern weitergehende Anforderungen an die Durchbrucheigenschaften gestellt und manche Räumlichkeiten im Altbestand erfüllen hier bereits die Vorgaben nicht.

Im Waffenrecht sind diese Vorgaben bislang nicht so einschränkend, jedoch ist nicht auszuschließen, dass zukünftig eine Beratungsbroschüre erstellt wird, die nicht mehr nur auf Landesebene zu sehen ist, sondern bundeseinheitliche Empfehlungen ausspricht. Wie man bereits hört, sollen diese Empfehlungen dann als Handlungsanweisung für die jeweiligen Waffenbehörden vor Ort verbindlich vorgegeben werden, wodurch erstmalig die föderale Inselbetrachtung eines derartigen Anliegens abgeschafft werden würde. Damit würde dann allerdings auch jeglichen Diskussionen der Nährboden entzogen, da sich die Mitarbeiter der örtlichen Waffenbehörden darauf berufen werden, eine aktuelle andere Handhabe steht ihnen schließlich nicht zur Verfügung. Hat aber auch etwas Gutes, als interessierter Nutzer bekämen Sie damit endlich einen bundeseinheitlichen Stand, egal, ob Sie nun in Flensburg oder Freiburg wohnen - ein Stück Verlässlichkeit.

Hier Klicken: die aktuellen Anforderungen an einen Waffenraum